Auf jedem Kosmetikprodukt muss eine Liste der enthaltenen Inhaltsstoffe angegeben werden. Die aufgeführten Inhaltsstoffe sind nach einer international gültigen Richtlinie benannt. In diesem Zusammenhang hast du eventuell schon mal von der Bezeichnung „INCI“ (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) gehört. Die INCI-Bezeichnungen der Inhaltsstoffe lehnen sich häufig an die englischen Kurzformen oder gängige Abkürzungen an. So werden die zum Teil komplizierten chemischen Namen vereinfacht dargestellt.
Beispiel
Die INCI-Liste ist somit nichts anderes als die Auflistung aller in einem Kosmetikprodukt eingesetzten Inhaltsstoffe. Sie beginnt dabei immer mit dem Wort „Ingredients“ und listet dann alle Inhaltsstoffe unter ihrer entsprechenden INCI absteigend nach deren Einsatzmengen auf. Inhaltsstoffe mit Gewichtsanteilen unter 1 % müssen dabei zwar aufgeführt, aber nicht absteigend sortiert werden.
Ist die (Um-)Verpackung des Produktes zu klein, um alle Informationen aufzudrucken, können Inhaltsstoffe in einer Informationsbroschüre aufgelistet werden – das Symbol des offenen Buches weist auf diese Infos hin (s. nachfolgendes Bild).
Inhaltsstoffe natürlichen Ursprungs werden in Kosmetika mit ihrem lateinischen Namen und dessen englischer Übersetzung (in Klammern) dargestellt, gefolgt von einer Beschreibung des Pflanzenteils aus welcher der Stoff gewonnen wurde und der Angabe der Stoffgruppe:
Beispiel
Farbstoffe und Pigmente finden sich unabhängig von ihren Gewichtsanteilen am Ende der INCI-Liste. Sie werden über ihre sogenannten CI-Nummern (CI = Color Index) angegeben, ein einheitliches Nummerierungssystem und Nachschlagewerk, zum Teil ergänzt durch eine Angabe des Stoffnamens in Klammern.
Beispiel: CI 77891 (Titanium Dioxid)
Bei Produkten, die in verschiedenen Farbvarianten angeboten werden, wie Lippenstiften, Foundations und Lidschatten findet sich häufig die Angabe „may contain [+/-]“ gefolgt von einer Reihe verschiedener Farbstoffe.
Das bedeutet, dass die genannten Farbstoffe in der Farbvariante vorkommen können, aber nicht zwangsläufig enthalten sein müssen. Da die Varianten meist auf der gleichen Rezepturgrundlage basieren und sich nur in der Farbzusammensetzung unterscheiden, ist diese Angabe zulässig.
Enthält ein Produkt Duftstoffe oder Parfüm, so werden diese unter dem Begriff Parfum (Fragrance) zusammengefasst. Die Ausnahme bilden die 26 sogenannten deklarationspflichtigen Duftstoffe, die laut EU-Kosmetikverordnung aufgrund ihres hohen allergenen Potentials gesondert aufgeführt werden müssen.
Deklarationspflichtige Duftstoffe:
1. Alpha-Isomethyl Ionone
2. Amyl Cinnamal
3. Amylcinnamyl Alcohol
4. Anise Alcohol
5. Benzyl Alcohol
6. Benzyl Benzoate
7. Benzyl Cinnamate
8. Benzyl Salicylate
9. Butylphenyl Methylpropional
10. Cinnamal
11. Cinnamyl Alcohol
12. Citral
13. Citronellol
14. Coumarin
15. Eugenol
16. Evernia Furfuracea Extract
17. Evernia Prunastri Extract
18. Farnesol
19. Geraniol
20. Hexyl Cinnamal
21. Hydroxycitronellal
22. Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxaldehyde
23. Isoeugenol
24. Limonene
25. Linalool
26. Methyl-2 Octylnoate
Seit 2013 müssen auch Nanomaterialien in Kosmetik explizit ausgewiesen werden. In der Kosmetik gelten Teilchen, die einen Durchmesser kleiner als 100 Nanometer (1 Nanometer = 1 Milliardstel Meter) besitzen, als zu deklarierende Nanomaterialien. Dabei wird der betroffene Inhaltsstoff durch das Wort (nano) ergänzt.
Nanomaterialien finden sich im Bereich von UV-Filtern, Konservierungsstoffen (Nano-Silber) oder Stoffen, die die Aufnahme von Wirkstoffen in die Haut erleichtern (Carrier, beispielsweise Liposomen).
Sonnenschutzprodukte sind gespickt mit einer Vielzahl von Symbolen und Texten. Nicht alles davon dient einem ansprechenden Layout – im Gegenteil, die Angaben sind teilweise verpflichten und liefern zudem viele Zusatzinformationen.
Häufig finden sich gerade bei Naturkosmetik Hinweise zur Qualität oder zum Ursprung der eingesetzten Inhaltsstoffe. Diese werden durch einen Sternchenindex* unterhalb der INCI-Deklaration erläutert:
Beispiel
* aus kontrolliert biologischem Anbau
** aus ätherischen Ölen gewonnen
Als Hersteller gilt das Unternehmen, das ein Produkt in den Verkehr bringt. Nicht immer ist die Marke gleichzeitig das herstellende Unternehmen. Sitz des Herstellers oder das Land, aus dem das Produkt importiert wurde, müssen auf der Verpackung angegeben werden.
Eine weitere Pflichtangabe ist die Füllmenge. Diese wird entweder in Gramm oder in Millilitern angegeben. Diese Angabe bezieht sich dabei nur auf den Netto-Verpackungsinhalt. Gewicht und Volumen der Verpackung selbst werden bei diesem Wert nicht eingerechnet.
Kosmetika, die im geschlossenen, nicht angebrochenen Zustand weniger als 30 Monate haltbar sind, müssen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen werden. Die begrenzte Haltbarkeit wird zusätzlich durch das Sanduhr-Symbol auf der Verpackung verdeutlicht.
Liegt im geschlossenen Zustand eine Haltbarkeit von über 30 Monaten vor, muss kein Mindesthaltbarkeitsdatum aufgeführt werden. Allerdings muss angegeben werden, wie lange das Produkt nach Anbruch verwendbar ist. Dies kannst du anhand des Symbols des geöffneten Tiegels mit Angabe der Zeit in Monaten ablesen.
Um Produkte auch über die Herstellung und den Verkauf hinaus eindeutig identifizierbar zu machen, müssen Hersteller eine individuelle Chargennummer vergeben. Über diese Nummer lässt sich herstellerseitig zurückverfolgen, wann und mit welchen Rohstoffen das fragliche Produkt produziert wurde. Für den Fall, dass sich im Nachhinein ein Fehler in der Produktion herausstellt und es zu einer Rückrufaktion kommt, müssen nur die Produkte einer jeweiligen Charge aus dem Verkehr gezogen werden.
Jedes Produkt muss mit einem Verwendungszweck versehen sein, also welchen Anwendungsbereich der Hersteller für das Produkt vorgesehen hat. Oft findet man Angaben in verschiedenen Sprachen, meist in Englisch und Französisch.
Auf den Anwendungshinweis kann verzichtet werden, wenn die Anwendung bereits durch den Verwendungszweck deutlich wird – beispielsweise wie bei einer Handcreme.
Bei einigen Kosmetikprodukten ist es notwendig, Warnhinweise aufzudrucken. Wann immer chemische Stoffe zum Einsatz kommen, von denen eine Gefahr ausgeht, sind Produkte mit den Symbolen des „Global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)“ zu kennzeichnen. Du erkennst die GHS-Gefahrensymbole an einer rot umrandeten Raute mit schwarzem Piktogramm auf weißem Grund.
Interessant dabei, meist ist nicht das Produkt an sich gefährlich, sondern Aspekte wie
„Wer versteht, wie kosmetische Inhaltsstoffe agieren, setzt den ersten Schritt für eine wirksame Hautpflege“, sagt Biochemikerin Dr. S. Schunter. Als promovierte Biochemikerin entwirrt sie mit Vorliebe die oftmals kryptischen Inhaltsstofflisten von Hautpflegeprodukten: was steckt drin und wie wirkt es. Sie ist überzeugt: Mit diesem Wissen kann für jeden Hauttyp und jeden Hautzustand die richtige Pflege ermittelt werden.